1. Februar 2013

Erneut ein interessantes Urteil zum Thema Haftung bei Baumängeln

Prozesskosten, die aus Streitigkeiten zu Baumängeln resultieren, können gegenüber den Bauunternehmen geltend gemacht werden.

So urteilte Anfang Januar 2013 das OLG München in einem Prozess zwischen Bauträger und Bauunternehmer.

Der Bauträger forderte die Verpflichtung des beklagten Bauunternehmers zur Zahlung von höheren Kostenvorschüssen über eine bereits zugesprochene Summe hinaus wegen Mängeln an einem Bauvorhaben ein.

Zusätzlich wurde ihm die Erstattung der Prozesskosten aus einem Vorprozess zugesprochen.

Mehr zu diesem Urteil und weiteren aktuellen Urteilen finden Sie auf ibr-online:
http://www.ibr-online.de/IBRUrteile

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„Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, macht mehr Fehler. Nur wer die Hände in den Schoß legt, macht gar keine Fehler.“ (Alfred Krupp)

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